Bitte kommen Sie ca. 10 Minuten eher in die Praxis, um terminlich Formulare wie Anmeldebogen und andere rechtliche Vorgaben durchzuführen. Auch ist es erfahrungsbewert stressfreier für Sie und um Verspätungen zu vermeiden, denn wir können keine Uhren nach hinten verschieben, da wir nach Terminen arbeiten.
In der ersten Behandlung findet eine ausführliche Anamnese statt, dies ist eine gesetzliche Vorgabe im Rahmen der Krankenkassen und physiotherapeutische Rechte. Hierbei erfassen wir Ihr aktuelles Anliegen sowie weitere relevante Informationen und führen eine physiotherapeutische Untersuchung durch.
Am Ende des Termins besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen und es folgt eine erste Übung oder Behandlung.
Eine reguläre Physiotherapieeinheit (KG, MT) dauert laut Vorgabe der Krankenkassen 20 Minuten für KG und bis zu 25 Minuten für MT. Ich nehme mir für jede dieser Einheiten 20 Minuten Zeit. Die Dauer anderer Behandlungsformen, wie z. B. Krankengymnastik am Gerät (60 Minuten), kann davon abweichen.
Auch bei der Manuellen Lymphdrainage je nach Zeitintervall 20 ,- 45,- 60 Minuten und je nach größe der Körperzone.
Liebe Patienten gerne können Sie mich anrufen, eine Mail oder hier unter meinem Kontaktformular einen Termin vereinbaren. Ich melde mich schnellst möglich ! Termine finden immer nur nach gemeinsamer Absprache statt !
Diese Information finden Sie ausführlich in Sektor Kontakte*.
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
wir möchten Sie hiermit über die Regelungen zur Zuzahlung in der Physiotherapie für gesetzlich versicherte Patienten informieren.
Zuzahlung in der Physiotherapie
Wenn Sie als Kassenpatient physiotherapeutische Behandlungen in Anspruch nehmen, müssen Sie verständlicherweise eine Zuzahlung leisten. Diese Zuzahlung ist gesetzlich geregelt und betrifft in der Regel folgende Behandlungen:
• Physiotherapeutische Therapie (z.B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie)
• Massagen
• weitere rehabilitative Maßnahmen
Höhe der Zuzahlung
Die Zuzahlung beträgt in der Regel 10 % der Kosten je Therapieeinheit, wobei eine Mindestzuzahlung von 5 Euro und eine Höchstgrenze von 10 Euro pro Behandlungseinheit festgelegt sind. Dies bedeutet, dass die Zuzahlung nicht mehr als 10 Euro pro Sitzung betragen kann.
Freistellungen von der Zuzahlung
Es gibt bestimmte Personengruppen, die von der Zuzahlung befreit sind. Dazu gehören unter anderem:
• Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.
• Menschen mit geringem Einkommen, die einen Befreiungsausweis besitzen.
• Schwangere Frauen und bestimmte chronisch Kranke, die im Besitz entsprechender Nachweise sind.
Bitte sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, um weitere Informationen über Befreiungsmöglichkeiten zu erhalten.
Die Zuzahlungen werden in der Regel direkt in der Praxis bei Ihrem Physiotherapeuten entrichtet. Gerne überwiegend bitte mit EC Karte, um Wechselgeld zu vermeiden.
Es ist wichtig, dass Sie sich über Ihre individuelle Zuzahlung im Vorfeld informieren, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
Man muss am Tag, oder spätestens 2. Tag der Dienstleistung bezahlen.
Fazit
Die Zuzahlungspflicht für Kassenpatienten in der Physiotherapie dient der Sicherstellung einer fairen Finanzierung der Behandlungen. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen eine gute Genesung!